Erwägungsgrund 103 32019R0881
Für eine einheitliche Anwendung des europäischen Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung sollte eine europäische Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung eingesetzt werden, die sich aus Vertretern der nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung oder anderer zuständiger nationaler Behörden zusammensetzt. Die Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung sollte vor allem die Kommission bei ihren Tätigkeiten zur Gewährleistung einer einheitlichen Umsetzung und Anwendung des europäischen Rahmens für die Cybersicherheitszertifizierung beraten und unterstützen, die ENISA bei der Ausarbeitung der möglichen Cybersicherheitszertifizierungsschemata unterstützen und mit ihr eng zusammenarbeiten, in entsprechend begründeten Fällen die ENISA mit der Ausarbeitung eines möglichen Schemas beauftragen, an die ENISA gerichtete Stellungnahmen zu möglichen Schemata annehmen, und an die Kommission gerichtete Stellungnahmen zur Pflege und Überprüfung vorhandener europäischer Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung annehmen. Die Gruppe für die Cybersicherheitszertifizierung sollte den Austausch von bewährten Verfahren und Sachkenntnissen zwischen den verschiedenen nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung, die für die Ermächtigung der Konformitätsbewertungsstellen und die Ausstellung von Europäischen Cybersicherheitszertifikaten zuständig sind, erleichtern.