Erwägungsgrund 34 32019R0881
Entsprechend ihrer Aufgabe, die operative Zusammenarbeit im Rahmen des CSIRTs-Netzes zu unterstützen, sollte die ENISA in der Lage sein, die Mitgliedstaaten auf deren Ersuchen hin zu unterstützen, indem sie diese beispielsweise berät, wie sie ihre Fähigkeiten zur Verhütung, Erkennung und Bewältigung von Sicherheitsvorfällen verbessern können, die technische Bewältigung von Sicherheitsvorfällen mit beträchtlichen oder erheblichen Auswirkungen erleichtert oder sicherstellt, dass Cyberbedrohungen und Sicherheitsvorfälle analysiert werden. Die ENISA sollte die technische Bewältigung von Sicherheitsvorfällen mit beträchtlichen oder erheblichen Auswirkungen insbesondere dadurch erleichtern, dass sie den freiwilligen Austausch technischer Lösungen zwischen den Mitgliedstaaten unterstützt oder kombinierte technische Informationen — etwa über technische Lösungen, die von den Mitgliedstaaten freiwillig bereitgestellt werden — erstellt. Der Empfehlung (EU) 2017/1584 zufolge sollten die Mitgliedstaaten in gutem Glauben untereinander sowie mit der ENISA Informationen über massive Vorfälle und -krisen in Bezug auf Cybersicherheit unverzüglich austauschen. Diese Informationen würden zudem der ENISA helfen, ihre Aufgabe wahrzunehmen, die operative Zusammenarbeit zu unterstützen.