Erwägungsgrund 64 32019R0881
Damit die volle Autonomie und Unabhängigkeit der ENISA gewährleistet ist und sie zusätzliche Aufgaben — auch nicht vorhergesehene Aufgaben in Notfällen — erfüllen kann, sollte die ENISA über einen ausreichenden und eigenständigen Haushalt verfügen, der hauptsächlich durch einen Beitrag der Union und durch Beiträge von Drittländern, die sich an der Arbeit der ENISA beteiligen, finanziert werden sollte. Ein angemessen ausgestatteter Haushaltsplan ist von entscheidender Bedeutung dafür, dass die ENISA ausreichende Kapazitäten hat, um ihren wachsenden Aufgaben zu erfüllen und ihre Ziele zu erreichen. Die Mehrheit der Agenturbediensteten sollte unmittelbar mit der operativen Umsetzung des Mandats der ENISA befasst sein. Dem Sitzmitgliedstaat und anderen Mitgliedstaaten sollte es erlaubt sein, freiwillige Beiträge zum Haushaltsplan der ENISA zu leisten. Sämtliche Zuschüsse aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union sollten dem Haushaltsverfahren der Union unterliegen. Ferner sollte die Rechnungsführung der ENISA durch den Rechnungshof geprüft werden, um Transparenz und Rechenschaftspflicht sicherzustellen.