Erwägungsgrund 67 32019R0881
Derzeit werden IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse, im Hinblick auf ihre Cybersicherheit kaum zertifiziert. Wenn dies doch der Fall ist, geschieht es meist auf Ebene der Mitgliedstaaten oder im Rahmen brancheneigener Programme. So wird ein von einer nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung ausgestelltes Zertifikat nicht grundsätzlich auch in anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Unternehmen müssen somit ihre IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse möglicherweise in mehreren Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, zertifizieren lassen, um beispielsweise an einer nationalen Ausschreibung teilzunehmen, was ihre Kosten erhöht. Auch wenn immer neue Systeme entstehen, scheint es kein kohärentes und ganzheitliches Konzept zu geben, das sich mit horizontalen Fragen der Cybersicherheit, etwa im Bereich des Internets der Dinge, befasst. Die vorhandenen Systeme weisen im Hinblick auf Produkterfassung, Vertrauenswürdigkeitsstufen, wesentliche Kriterien und tatsächliche Nutzung erhebliche Mängel und Unterschiede auf, was die Verfahren zur gegenseitigen Anerkennung in der Union behindert.