Erwägungsgrund 81 32019R0881
Ein Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen, der eine Selbstbewertung der Konformität durchführt, sollte die EU-Konformitätserklärung im Rahmen des Konformitätsbewertungsverfahrens abfassen und unterzeichnen können. Eine EU-Konformitätserklärung ist ein Dokument, welches bestätigt, dass das betreffende IKT-Produkt, der betreffende IKT-Dienst oder der betreffende IKT-Prozess die Anforderungen des Schemas erfüllt. Durch die Abfassung und Unterzeichnung der EU-Konformitätserklärung übernimmt der Hersteller oder Anbieter die Verantwortung dafür, dass das IKT-Produkt, der IKT-Dienst oder der IKT-Prozess die rechtlichen Anforderungen des europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung erfüllt. Eine Kopie der EU-Konformitätserklärung sollte der nationalen Behörde für die Cybersicherheitszertifizierung und der ENISA vorgelegt werden.