Erwägungsgrund 98 32019R0881
Verweise im nationalen Recht, die sich auf nationale Normen beziehen, die aufgrund des Inkrafttretens eines europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung keine Rechtswirkung mehr haben, können zu Verwirrung führen. Daher sollten die Mitgliedstaaten der Annahme eines europäischen Schemas für die Cybersicherheitszertifizierung in ihren nationalen Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen.