Erwägungsgrund 104 32019R0881
Zur Sensibilisierung und um die Akzeptanz künftiger europäischer Schemata für die Cybersicherheitssicherheit zu erhöhen, kann die Kommission allgemeine und sektorspezifische Cybersicherheitsleitlinien herausgeben, die sich beispielsweise auf bewährte Verfahren oder verantwortungsvolles Verhalten im Bereich der Cybersicherheit beziehen, und dabei die Vorteile der Verwendung zertifizierter IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse hervorheben.