Erwägungsgrund 71 32019R0881
Europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sollten auf dem auf internationaler und nationaler Ebene bereits Vorhandenen und erforderlichenfalls auf den von Gremien und Konsortien erstellten technischen Spezifikationen aufbauen, wobei die derzeitigen Stärken genutzt und Schwachstellen bewertet und behoben werden sollten.