Erwägungsgrund 74 32019R0881
Die Rechtsvorschriften der Union, in denen bestimmte Vorschriften zur Zertifizierung von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen festgelegt sind, bleiben von den Bestimmungen dieser Verordnung unberührt. Insbesondere enthält die Verordnung (EU) 2016/679 Bestimmungen zur Einführung von Zertifizierungsverfahren sowie von Datenschutzsiegeln und -prüfzeichen, die dem Nachweis dienen, dass die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Auftragsverarbeiter bei der Verarbeitung von Daten die Bestimmungen der genannten Verordnung einhalten. Solche Zertifizierungsverfahren sowie Datenschutzsiegel und -prüfzeichen sollten den betroffenen Personen einen raschen Überblick über das Datenschutzniveau einschlägiger IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse ermöglichen. Die Zertifizierung von Datenverarbeitungsvorgängen, die unter die Verordnung (EU) 2016/679 fallen, auch wenn solche Vorgänge in IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse eingebettet sind, bleibt von der vorliegenden Verordnung unberührt.