Erwägungsgrund 35 32019R0881
Als Teil der regulären Zusammenarbeit auf technischer Ebene zur Unterstützung der EU-Lageeinschätzung sollte die ENISA auf der Grundlage öffentlich verfügbarer Informationen, ihrer eigenen Analysen und anhand von Berichten, die sie von den CSIRTs der Mitgliedstaaten oder den nationalen Anlaufstellen für die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen gemäß der Richtlinie (EU) 2016/1148, in beiden Fällen auf freiwilliger Basis, dem Europäischen Zentrum zur Bekämpfung der Cyberkriminalität (EC3) bei Europol und dem CERT-EU sowie gegebenenfalls dem EU-Zentrum für Informationsgewinnung und -analyse (EU INTCEN) des Europäischen Auswärtigen Dienstes erhalten hat, regelmäßig und in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten eingehende EU-Cybersicherheitslageberichte über Sicherheitsvorfälle und Bedrohungen erstellen. Dieser Bericht sollte dem Rat, der Kommission, der Hohen Vertreterin der Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und dem CSIRTs-Netz zur Verfügung gestellt werden.