Erwägungsgrund 73 32019R0881
Die Kommission sollte befugt sein, für bestimmte Gruppen von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung anzunehmen. Diese Schemata sollten von nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung umgesetzt und überwacht werden, und die im Rahmen dieser Schemata erteilten Zertifikate sollten unionsweit gültig sein und anerkannt werden. Die von der Industrie oder sonstigen privaten Organisationen betriebenen Zertifizierungsschemata sollten nicht in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallen. Die Stellen, die solche Schemata betreiben, sollten der Kommission jedoch vorschlagen können, ihre Systeme als Grundlage für ein europäisches Schema für die Cybersicherheitszertifizierung in Betracht zu ziehen und sie als ein solches zu genehmigen.