Erwägungsgrund 99 32019R0881
Zur Erreichung gleichwertiger Standards in der gesamten Union, zur Erleichterung der gegenseitigen Anerkennung und zur Förderung der allgemeinen Akzeptanz der Europäischen Cybersicherheitszertifikate und EU-Konformitätserklärungen bedarf es eines Systems der gegenseitigen Begutachtung der nationalen Behörden für die Cybersicherheitszertifizierung. Die gegenseitige Begutachtung sollte Verfahren für Folgendes umfassen: Überwachung der Übereinstimmung der IKT-Produkte, -Dienste und -Prozesse mit den europäischen Cybersicherheitszertifikaten, Überwachung der Verpflichtungen der Hersteller oder Anbieter von IKT-Produkten, -Diensten und -Prozessen, die eine Selbstbewertung der Konformität vornehmen, Überwachung der Konformitätsbewertungsstellen sowie Angemessenheit des Fachwissens des Personals der Einrichtungen, die Zertifikate für die Vertrauenswürdigkeitsstufe „hoch“ ausstellen. Die Kommission sollte im Wege von Durchführungsrechtsakten mindestens einen Fünfjahresplan für gegenseitige Begutachtungen sowie Kriterien und Methoden für die Abwicklung der gegenseitigen Begutachtungen festlegen können.