Erwägungsgrund 96 32019R0881
Die europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sollten die derzeitigen Methoden der Software- und Hardware-Entwicklung und insbesondere die Auswirkungen häufiger Software- oder Firmware-Aktualisierungen zu einzelnen europäischen Cybersicherheitszertifikaten berücksichtigen. Bei den europäischen Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung sollten die Bedingungen angegeben werden, unter denen eine Aktualisierung erfordern kann, dass ein IKT-Produkt, ein IKT-Dienst oder ein IKT-Prozess neu zertifiziert werden muss oder dass der Umfang des spezifischen europäische Cybersicherheitszertifikats eingeschränkt werden muss, wobei die möglichen nachteiligen Auswirkungen der Aktualisierung auf die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen des Zertifikats zu berücksichtigen sind.