Erwägungsgrund 80 32019R0881
Europäische Schemata für die Cybersicherheitszertifizierung könnten sowohl die Selbstbewertung der Konformität als auch die Zertifizierung von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen zulassen. In einem solchen Fall sollten im System klare und verständliche Instrumente für Verbraucher oder andere Nutzer vorgesehen werden, mit denen sie zwischen IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen, die unter der Verantwortung des Herstellers oder Anbieters von IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen bewertet werden, und IKT-Produkten, -Diensten oder -Prozessen, die von einem Dritten zertifiziert werden, unterscheiden können.