Erwägungsgrund 88 32019R0881
Bei der Vertrauenswürdigkeitsstufe „niedrig“ sollte sich die Bewertung mindestens auf die folgenden Vertrauenswürdigkeitskomponenten stützen: Die Bewertung sollte mindestens eine Überprüfung der technischen Dokumentation des IKT-Produkts -Dienstes oder -Prozesses durch die Konformitätsbewertungsstelle umfassen. Schließt die Zertifizierung IKT-Prozesse ein, sollte auch das Verfahren zur Konzipierung, Entwicklung und Pflege eines IKT-Produkts oder -Dienstes einer technischen Überprüfung unterzogen werden. Ist in einem europäischen Schema für die Cybersicherheitszertifizierung eine Selbstbewertung der Konformität vorgesehen, so sollte es genügen, wenn der Hersteller oder Anbieter von IKT- Produkten, Diensten oder Prozessen eine Selbstbewertung der Konformität des IKT-Produkts, -Dienstes oder -Prozesses, mit dem Zertifizierungsschema vornimmt.