Erwägungsgrund 28 32024R3005
Der Begriff der Niederlassung erstreckt sich auf tatsächliche und faktische Tätigkeiten, die im Rahmen dauerhafter Strukturen ausgeübt werden. Bei der Feststellung, ob ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Union über eine Niederlassung in einem Mitgliedstaat verfügt, ist es wichtig, den Grad der Stabilität dieser Strukturen, die tatsächliche Ausübung der Tätigkeiten in der Union und die Besonderheiten der erbrachten wirtschaftlichen Tätigkeiten und Dienstleistungen zu berücksichtigen.