Erwägungsgrund 9 32024R3005
Auf internationaler Ebene hat die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) im November 2021 einen Bericht veröffentlicht, der eine Reihe von Empfehlungen zu Anbietern von ESG-Ratings und Datenprodukten enthält. Die Kommission und die mit der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates errichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde — ESMA) sollten die Anwendung dieser IOSCO-Empfehlungen berücksichtigen, wenn sie bewerten, ob ein Drittland oder ein ESG-Rating-Anbieter die Anforderungen dieser Verordnung für die Zwecke der Gleichwertigkeit, Übernahme oder Anerkennung erfüllt.