Erwägungsgrund 21 32024R3005
Diese Verordnung sollte nicht für private ESG-Ratings gelten, die aufgrund eines Einzelauftrags abgegeben werden und ausschließlich der Person zur Verfügung gestellt werden, die den Auftrag erteilt hat, und die nicht zur Veröffentlichung oder Verbreitung durch Abonnement oder auf anderem Wege bestimmt sind. Die Verordnung sollte auch nicht für von regulierten Finanzunternehmen in der Union abgegebene ESG-Ratings gelten, die ausschließlich für interne Zwecke oder für die Bereitstellung interner oder gruppeninterner Finanzdienstleistungen oder -produkte verwendet werden.