Erwägungsgrund 49 32024R3005
Beantragt ein Objekt oder ein Emittent eines Objekts oder ein Anleger ein ESG-Rating von mindestens zwei ESG-Rating-Anbietern, so sollte es erwägen, mindestens einen ESG-Rating-Anbieter mit einem Marktanteil bei ESG-Rating-Tätigkeiten von höchstens 10 % in der Union zu beauftragen.