Erwägungsgrund 46 32024R3005
Bei der Zulassung und Beaufsichtigung von ESG-Rating-Anbietern sollte die ESMA beaufsichtigten Unternehmen Aufsichtsgebühren in Rechnung stellen können. Diese Gebühren sollten in einem angemessenen Verhältnis zur Größe der ESG-Rating-Anbieter und zum Umfang ihrer Beaufsichtigung stehen.