Erwägungsgrund 31 32024R3005
Um ein hohes Maß an Informationen für Anleger und andere Anwender von ESG-Ratings sicherzustellen, sollten Informationen über ESG-Ratings und ESG-Rating-Anbieter über das mit der Verordnung (EU) 2023/2859 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete zentrale europäische Zugangsportal (ESAP) bereitgestellt werden.