Erwägungsgrund 23 32024R3005
Organisationen ohne Erwerbszweck, die ESG-Ratings für nichtkommerzielle Zwecke abgeben und diese Ratings kostenlos veröffentlichen, sollten nicht als in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallend betrachtet werden. Sie sollten sich jedoch bemühen, die in dieser Verordnung festgelegten Transparenzanforderungen soweit anwendbar zu berücksichtigen. Organisationen ohne Erwerbszweck, die für die Meldung von Daten oder den Erhalt von Ratings über ihre Plattform Gebühren für bewertete Objekte oder Emittenten bewerteter Objekte erheben oder die von Nutzern von ESG-Ratings Gebühren für den Zugang zu Informationen im Zusammenhang mit ESG-Ratings verlangen, sollten den Anforderungen dieser Verordnung unterliegen.