Erwägungsgrund 44 32024R3005
Die ESMA sollte ihre Aufsichtsaufgaben wahrnehmen und insbesondere ESG-Ratingagenturen dazu zwingen können, einen Verstoß zu beenden, vollständige und korrekte Informationen zu liefern oder sich einer Ermittlung oder Vor-Ort-Prüfung zu unterziehen. Um sicherzustellen, dass sie in der Lage ist, diese Aufsichtsaufgaben wahrzunehmen, sollte die ESMA Geldbußen und Zwangsgelder verhängen können.