Erwägungsgrund 27 32025R0013
Bei Drittstaatsflügen sollte der Router die API-Daten für alle Flüge, für die gemäß der Richtlinie (EU) 2016/681 die PNR-Daten erhoben werden, der PNR-Zentralstelle des Mitgliedstaats übermitteln, in dessen Hoheitsgebiet der Flug ankommt oder startet. Der Router sollte den Flug und die entsprechenden PNR-Zentralstellen anhand der Informationen im PNR-Buchungscode identifizieren, einem Datenelement, das sowohl in den API-Datensätzen als auch in den PNR-Datensätzen enthalten ist und die gemeinsame Verarbeitung der API- und PNR-Daten durch die PNR-Zentralstellen ermöglicht.