Erwägungsgrund 47 32025R0013
Bei der Festlegung der Vorschriften über die Sanktionen, die gemäß dieser Verordnung gegen Fluggesellschaften zu verhängen sind, könnten die Mitgliedstaaten die technische und betriebliche Durchführbarkeit der Sicherstellung einer vollständigen Korrektheit der Daten berücksichtigen können. Darüber hinaus sollte bei der Verhängung von Sanktionen deren Anwendung und Höhe bestimmt werden. Nationale API-Aufsichtsbehörden könnten den von der Fluggesellschaft zur Minderung des Problems ergriffenen Maßnahmen sowie dem Umfang ihrer Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden Rechnung tragen.