Erwägungsgrund 29 32025R2365
Die erfolgreiche Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung, Eindämmung und Beseitigung von Freisetzungen von Kunststoffgranulat erfordert die uneingeschränkte Zusammenarbeit und das Engagement der Mitarbeiter von Wirtschaftsteilnehmern, EU-Frachtführern und Nicht-EU-Frachtführern. Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer sollten verpflichtet werden, ihr Personal entsprechend seiner spezifischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten zu schulen, um sicherzustellen, dass es die Ausrüstung kennt und installieren, verwenden und warten kann sowie in der Lage ist, die Verfahren anzuwenden, die zur Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen erforderlich sind, einschließlich der Verfahren zur Überwachung und Meldung von Freisetzungen von Kunststoffgranulat. Gegebenenfalls sollten Wirtschaftsteilnehmer, EU-Frachtführer und Nicht-EU-Frachtführer Abhilfemaßnahmen ergreifen, die erforderlichenfalls die Verbesserung der vorhandenen Ausrüstung und Verfahren umfassen. Sie sollten außerdem verpflichtet werden, die jährlich geschätzten Freisetzungsmengen zu überwachen und zu dokumentieren, um dazu beizutragen, anhaltende Wissenslücken zu schließen.