Erwägungsgrund 32 32025R2365
Unternehmen, die Anlagen betreiben, in denen Kunststoffgranulat in Mengen gleich oder über einem Schwellenwert von 1500 Tonnen pro Jahr gehandhabt wird, können für ein höheres Risiko der Freisetzung von Kunststoffgranulat verantwortlich sein. Mittlere und große Unternehmen, die Anlagen betreiben, in denen Kunststoffgranulat in Mengen gleich oder über einem Schwellenwert von 1500 Tonnen pro Jahr gehandhabt wird, sollten die Einhaltung der in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen nachweisen, indem sie ein von Zertifizierungsstellen ausgestelltes Zertifikat anfordern und erneuern lassen. Im Einklang mit einem Lieferkettenansatz und unter gleichzeitiger Verringerung des Verwaltungsaufwands sollten kleine Unternehmen, die Anlagen betreiben, in denen Kunststoffgranulat in Mengen gleich oder über einem Schwellenwert von 1500 Tonnen pro Jahr gehandhabt wird, die Einhaltung der Vorschriften nachweisen, indem sie ein von Zertifizierungsstellen ausgestelltes Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von fünf Jahren anfordern. Das Zertifizierungsverfahren soll außerdem dazu dienen, diese kleinen Unternehmen, die Anlagen betreiben, in denen Kunststoffgranulat in Mengen gleich oder über einem Schwellenwert von 1500 Tonnen pro Jahr gehandhabt wird, bei der Ermittlung von Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Anforderungen dieser Verordnung zu erfüllen, zu unterstützen. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des Zertifikats sollten diese kleinen Unternehmen die Einhaltung der Anforderungen nachweisen, indem sie der zuständigen Behörde alle fünf Jahre nach der letzten Mitteilung eine aktualisierte Fassung ihres Risikomanagementplans sowie eine Eigenerklärung über Konformität übermitteln, es sei denn, diese kleinen Unternehmen entscheiden sich rechtzeitig dafür, die Einhaltung durch die Erneuerung eines von Zertifizierungsstellen ausgestellten Zertifikats nachzuweisen.