Erwägungsgrund 39 32025R2365
In der Richtlinie 2008/98/EG ist vorgesehen, dass die Mitgliedstaaten eine Genehmigung von Recyclingunternehmen verlangen müssen, deren Auflagen sicherstellen, dass die Herstellung von Kunststoffgranulat ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit oder Schädigung der Umwelt erfolgt, insbesondere unter Vermeidung der Gefährdung von Wasser, Luft, Boden, Pflanzen oder Tieren.