Erwägungsgrund 52 32025R2365
Um sicherzustellen, dass die betroffenen Personen ihre Rechte im Zusammenhang mit Gesundheitsschäden, die durch Verstöße gegen diese Verordnung verursacht wurden, durchsetzen können, und somit eine effizientere Durchsetzung der Verordnung zu ermöglichen, sollten Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Schutz der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt oder für den Verbraucherschutz einsetzen und die alle nach nationalem Recht geltenden Voraussetzungen erfüllen, als Mitglieder der betroffenen Öffentlichkeit die Befugnis erhalten, sich bei einem entsprechenden Beschluss der Mitgliedstaaten im Namen eines Opfers oder zu seiner Unterstützung an Verfahren zu beteiligen, unbeschadet des nationalen Verfahrensrechts bezüglich der Vertretung und Verteidigung vor Gericht. Vorbehaltlich der Wahrung der Grundsätze der Äquivalenz und der Effektivität genießen die Mitgliedstaaten in der Regel Verfahrensautonomie, um bei Verstößen gegen das Unionsrecht wirksame Rechtsbehelfe bereitzustellen. Die Erfahrung lehrt jedoch, dass es trotz der überwältigenden epidemiologischen Beweise für die negativen Auswirkungen der Umweltverschmutzung auf die Bevölkerung jedoch keine eindeutige direkte Verbindung zwischen einer spezifischen Freisetzung von Kunststoffgranulat und spezifischen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gibt, und dass solche Auswirkungen im Allgemeinen auch nicht unmittelbar auftreten.