Erwägungsgrund 35 32025R2365
Um Transparenz zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden bestimmte Informationen öffentlich zugänglich machen. Dies umfasst die Meldung über betriebene Anlagen, die Beteiligung an der Beförderung von Kunststoffgranulat in der Union, einschließlich wesentlicher Änderungen gegenüber dem, was zuvor gemeldet wurde, die Einsetzung eines Bevollmächtigten, Risikomanagementpläne, Eigenerklärungen über Konformität, Zertifikate und Genehmigungen, die über eine leicht auffindbare, kostenlose und uneingeschränkte Internetseite zugänglich sein sollten. Um jedoch Sicherheit und Vertraulichkeit zu gewährleisten, sollten die zuständigen Behörden bestimmte Einzelheiten zurückhalten können, wenn ihre Freigabe die Sicherheit der betreffenden Anlagen, die Sicherheit der lokalen Bevölkerung oder andere öffentliche Interessen gefährden würde. Die Kommission sollte darüber hinaus auch Listen der nationalen Internetseiten und der Bevollmächtigten von Nicht-EU-Frachtführern veröffentlichen, um einen breiten Zugang zu diesen Informationen unter Wahrung des Geschäftsgeheimnisses zu gewährleisten.