Erwägungsgrund 55 32025R2365
Um Wirtschaftsteilnehmern, EU-Frachtführern, Nicht-EU-Frachtführern, Verladern sowie Betreibern, Agenten und Schiffskapitänen von Seeschiffen genügend Zeit zu geben, sich an die Anforderungen dieser Verordnung anzupassen, sollte deren Anwendung aufgeschoben werden.