Erwägungsgrund 45 32025R2365
Um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, sollten die zuständigen Behörden außerdem die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, zu denen auch Inspektionen und Anhörungen gehören, wenn sie sich auf einschlägige Informationen,, wie begründete Beschwerden Dritter, stützen. Dritte, die Beschwerden geltend machen, sollten in der Lage sein, ein ausreichendes Interesse nachzuweisen oder sich auf eine Rechtsverletzung zu berufen.