Erwägungsgrund 10 32026R1881
Die Verordnung (EU) 2021/1232 des Europäischen Parlaments und des Rates enthält für die Zeit bis zur Annahme eines langfristigen Rechtsrahmens zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (im Folgenden „langfristiger Rechtsrahmen“) eine vorübergehende Regelung für die Verwendung von Technologien durch Anbieter öffentlich zugänglicher nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet. Die Verordnung (EU) 2021/1232 wurde durch die Verordnung (EU) 2024/1307 des Europäischen Parlaments und des Rates geändert, mit der die Geltungsdauer der genannten Verordnung bis zum 3. April 2026 verlängert wurde.