Erwägungsgrund 22 32026R1881
Um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit so weit wie möglich zu gewährleisten, sollte die für die Zwecke dieser Verordnung verwendete Technologie dem Stand der Technik in der Branche entsprechen, die Zahl und das Verhältnis der Fehler (falsch positive Ergebnisse) so gering wie möglich halten und sollte erforderlichenfalls etwaige Fehler, die dennoch auftreten können, unverzüglich berichtigen.