Erwägungsgrund 24 32026R1881
Diese Verordnung hindert einen Anbieter, der den Strafverfolgungsbehörden sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet gemeldet hat, nicht daran, von diesen Behörden eine Empfangsbestätigung der Meldung zu verlangen.
Diese Verordnung hindert einen Anbieter, der den Strafverfolgungsbehörden sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet gemeldet hat, nicht daran, von diesen Behörden eine Empfangsbestätigung der Meldung zu verlangen.