Erwägungsgrund 34 32026R1881
Diese Verordnung sollte die Vorschriften über das Berufsgeheimnis nach nationalem Recht unberührt lassen, wie etwa die Vorschriften über den Schutz der beruflichen Kommunikation zwischen Ärzten und ihren Patienten, zwischen Journalisten und ihren Quellen oder zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten — insbesondere, da die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten von zentraler Bedeutung ist, um die wirksame Ausübung der Verteidigungsrechte als wesentlichem Bestandteil des Rechts auf ein faires Verfahren zu gewährleisten. Diese Verordnung sollte auch nationale Vorschriften über Register von Behörden oder Organisationen, die Personen in Notlagen Beratung anbieten, unberührt lassen.