Erwägungsgrund 5 32026R1881
Der Schutz der Kinder, sowohl online als auch offline, ist eine der Prioritäten der Union. Sexueller Missbrauch und sexuelle Ausbeutung von Kindern stellen schwere Verletzungen der Menschen- und Grundrechte dar, insbesondere der Rechte der Kinder auf Schutz vor jeglicher Form von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung, Misshandlung oder Ausbeutung, einschließlich des sexuellen Missbrauchs, wie im Kinderrechtsübereinkommen und in der Charta verankert. Die Digitalisierung hat viele Vorteile für die Gesellschaft und die Wirtschaft mit sich gebracht, sie geht aber auch mit Problemen wie der Zunahme des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet einher. Am 24. Juli 2020 nahm die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „EU-Strategie für eine wirksamere Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern“ (im Folgenden „Strategie“) an. Die Strategie zielt darauf ab, auf Unionsebene wirksam gegen das Verbrechen des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorzugehen.