Erwägungsgrund 19 32026R1881
Die Verordnung (EU) 2016/679 gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste durch Anbieter allein zu dem Zweck, sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet in ihren Diensten aufzudecken und zu melden und Online-Material über sexuellen Missbrauch von Kindern aus ihren Diensten zu entfernen, soweit diese Verarbeitung in den Anwendungsbereich der in der vorliegenden Verordnung vorgesehenen Ausnahme fällt.