Verordnung (EU) 2026/1881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Im Einklang mit der Richtlinie 2002/58/EG und dem Grundsatz der Datenminimierung sollte die Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten auf die Inhaltsdaten und die damit verbundenen Verkehrsdaten in dem Maß beschränkt bleiben, das zur Erreichung des Zwecks dieser Verordnung unbedingt erforderlich ist.
Erwägungsgrund 40 32026R1881Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen