Verordnung (EU) 2026/1881 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juli 2026 über eine vorübergehende Ausnahme von bestimmten Vorschriften der Richtlinie 2002/58/EG hinsichtlich der Verwendung von Technologien durch Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste zur Verarbeitung personenbezogener und anderer Daten zwecks Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern im Internet (Text von Bedeutung für den EWR)
Es muss sichergestellt werden, dass sowohl die Mitgliedstaaten als auch die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Kommunikationsdienste der Kommission Bericht erstatten. Ferner sei hervorgehoben, dass die Kommission unbedingt rechtzeitig über die Durchführung der genannten Verordnung Bericht erstatten sollte.
Erwägungsgrund 26 32026R1881Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen