Erwägungsgrund 21 32026R1881
Es sollten geeignete Verfahren und Beschwerdemechanismen eingerichtet werden, um sicherzustellen, dass Einzelpersonen Beschwerden bei Anbietern einlegen können. Solche Verfahren und Mechanismen sind insbesondere dann relevant, wenn Inhalte, die keinen sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet darstellen, entfernt oder den Strafverfolgungsbehörden oder einer Organisation, die im öffentlichen Interesse gegen sexuellen Missbrauch von Kindern vorgeht, gemeldet wurden.