Erwägungsgrund 30 32026R1881
Die vorliegende Verordnung beschränkt das Recht auf Schutz der Vertraulichkeit der Kommunikation und weicht insofern von der in der Richtlinie (EU) 2018/1972 gemachten Vorgabe ab, dass für nummernunabhängige interpersonelle Kommunikationsdienste in Bezug auf den Schutz der Privatsphäre dieselben Vorschriften gelten wie für alle anderen elektronischen Kommunikationsdienste; dies erfolgt ausschließlich zu dem Zweck, Missbrauch von Kindern im Internet in den genannten Diensten aufzuspüren und es den Strafverfolgungsbehörden oder Organisationen, die im öffentlichen Interesse gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern vorgehen, zu melden und Online-Material über den sexuellen Missbrauch von Kindern aus diesen Diensten zu entfernen.