Erwägungsgrund 33 32026R1881
Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, einschließlich der Vertraulichkeit der Kommunikation, ist ein in Artikel 7 der Charta verankertes Grundrecht. Es ist somit auch eine Voraussetzung für eine sichere Kommunikation zwischen Opfern von sexuellem Missbrauch von Kindern und einem vertrauenswürdigen Erwachsenen oder Organisationen, die im Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern tätig sind, sowie für die Kommunikation zwischen Opfern und ihren Rechtsanwälten.