Erwägungsgrund 44 32026R0715
Angesichts der fortgeschrittenen Harmonisierung des Urheberrechts in der Union ist es angezeigt, in dieser Verordnung den Grundsatz des kumulierten Schutzes nach dieser Verordnung und nach dem Urheberrecht dahingehend festzulegen, dass Designs, die durch Unionsdesigns geschützt sind, als urheberrechtlich geschützte Werke geschützt werden können, sofern die Anforderungen des Urheberrechts erfüllt sind.