Erwägungsgrund 2 32026R0715
Mit der Verordnung (EG) Nr. 6/2002 wurde ein Geschmacksmusterschutzsystem speziell für die Europäische Gemeinschaft, nunmehr die Europäische Union, geschaffen, das seitdem den Schutz von Geschmacksmustern auf Unionsebene vorsah, parallel zum Schutz von Mustern und Modellen, der auf nationaler Ebene in den Mitgliedstaaten im Einklang mit deren nationalen Rechtsvorschriften über den Schutz von Mustern und Modellen, die gemäß der Richtlinie 98/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates harmonisiert wurden, verfügbar ist.