Art. 86 32021D1764
Berichterstattung
Die Kommission prüft die Fortschritte bei der Durchführung der im Rahmen dieses Beschlusses für die ÜLG bereitgestellten Finanzhilfe und legt dem Rat ab 2022 jährlich einen Bericht über die Durchführung und die Ergebnisse dieser finanziellen Zusammenarbeit vor. Der Bericht wird auch dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen zugeleitet.