Erwägungsgrund 8 32014L0059
Bei der Abwicklung eines Instituts, dessen Geschäftsbetrieb fortgeführt wird, können als letztes Mittel staatliche Instrumente zur finanziellen Stabilisierung angewendet werden, einschließlich einer vorübergehenden staatlichen Übernahme. Es ist daher von zentraler Bedeutung, die Abwicklungsbefugnisse und die Finanzierungsmechanismen für die Abwicklung derart zu strukturieren, dass Steuerzahler Nutznießer der Überschüsse sind, die durch die Restrukturierung eines Instituts entstanden sind, das durch die Behörden wieder auf eine solide Basis gestellt wurde. Verantwortungsbewusstes Verhalten und Risikoübernahme sollten mit entsprechenden Vorteilen einhergehen.