Richtlinie 2014/59/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Festlegung eines Rahmens für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und zur Änderung der Richtlinie 82/891/EWG des Rates, der Richtlinien 2001/24/EG, 2002/47/EG, 2004/25/EG, 2005/56/EG, 2007/36/EG, 2011/35/EU, 2012/30/EU und 2013/36/EU sowie der Verordnungen (EU) Nr. 1093/2010 und (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Angesichts der Folgen, die der Ausfall eines Instituts für das Finanzsystem und die Volkswirtschaft eines Mitgliedstaats und den eventuellen Rückgriff auf öffentliche Gelder zur Krisenlösung haben kann, sollten die Finanzministerien oder andere einschlägige Ministerien in den Mitgliedstaaten frühzeitig eng in den Prozess des Krisenmanagements und der Krisenbewältigung einbezogen werden.
Erwägungsgrund 16 32014L0059Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen