Erwägungsgrund 46 32014L0059
Die Liquidation eines ausfallenden Instituts im Rahmen eines regulären Insolvenzverfahrens sollte stets ins Auge gefasst werden, bevor Abwicklungsinstrumente angewendet werden. Die Geschäftstätigkeit eines ausfallenden Instituts sollte durch die Anwendung von Abwicklungsinstrumenten — im Rahmen des Möglichen unter Rückgriff auf private Mittel — fortgeführt werden. Dies kann entweder durch die Veräußerung an einen oder Fusion mit einem privaten Käufer oder mittels Herabbschreibung der Verbindlichkeiten des Instituts bzw. einer Umwandlung seiner Verbindlichkeiten in Eigenkapital zwecks Rekapitalisierung erfolgen.