Erwägungsgrund 36 32023L1791
Die Mitgliedstaaten sollten energieeffiziente Mobilitätslösungen – auch im Rahmen ihrer öffentlichen Vergabepraxis – wie Schienen-, Fahrrad- und Fußgängerverkehr oder geteilte Mobilität fördern, indem sie Flotten erneuern und dekarbonisieren, zu einer Verkehrsverlagerung ermutigen und diese Verkehrsträger in die Planung der städtischen Mobilität einbeziehen.